Eine Fläche im „Außenbereich“ wird planerisch in Zukunft nur noch dann als neues Bauland entwickelt, wenn der Eigentümer der Stadt Aachen zuvor mindestens 50 % der künftigen Netto-Baulandfläche zum entwicklungs-/planungsunbeeinflussten Wert veräußert hat (sog. Zwischenerwerbsverfahren).
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